Die Kurabgabe wird zur Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Kureinrichtungen (Grünanlagen, Wege, Plätze, Promenaden, Veranstaltungen, etc.) verwendet.
Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50%. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und 100% Schwerbeschädigte sind von der Kurabgabe befreit. Änderungen vorbehalten.
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