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 Immobilien Graefenstein GmbH
Vorderreihe 29 a
23570 Lübeck

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04502-8096870   oder:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB

Liebe Feriengäste,

die Immobilien Graefenstein GmbH vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast.

Die Immobilien Graefenstein GmbH ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.


Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Immobilien Graefenstein GmbH:
Der Vermieter, vertreten durch die Immobilien Graefenstein GmbH, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung im Katalog oder auf der Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungs- /Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass die Immobilien Graefenstein GmbH das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, annimmt.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

 

2. Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Immobilien Graefenstein GmbH als Vertreter des Vermieters möglich.

Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Immobilien Graefenstein GmbH Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Immobilien Graefenstein GmbH.

 

3.Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen (pauschal: 10 % des Mietpreises) die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

- bis 45 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises

- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt es, die Ferienwohnung ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, ermäßigt sich die zu zahlende Miete um diese Einnahmen.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Können Sie als Mieter allerdings einen Dritten benennen, der im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen das Ferienobjekt nutzen will, so gilt diese Vertragsänderung als akzeptiert. Die Mitteilung einer Ersatzperson muss schriftlich erfolgen.

Sollte auf Grund einer behördlichen Verordnung (Corona-Infektionsschutzverordnung) ein Beherbergungsverbot bestehen so erstatten wir selbstverständlich den gezahlten Mietpreis.

 

4. Preise/Leistungen

Die im Angebot angegebenen Preise schließen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. ein. Sie gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

Die Kosten für Wäsche und die Endreinigung sind im Übernachtungspreis nicht enthalten. Der Gast kann die Endreinigung kostenfrei in Eigenleistung erbringen oder durch einen von ihm bestimmten Dritten erbringen lassen. Bei Endreinigung durch die Immobilien Graefenstein GmbH wird dem Gast eine Pauschale berechnet, die bei jedem Objekt zusätzlich zum Übernachtungspreis ausgewiesen wird. Weist die Unterkunft nach Abreise des Mieters eine erhebliche, das normale Maß übersteigende Verschmutzung auf (siehe Punkt 5), so sind die für die Reinigung entstehenden Mehrkosten vom Mieter zu tragen (siehe Pkt.9).

 

5. Anreise/Abreise

Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Abreise und Schlüsselrückgabe muß am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr erfolgen.

Der Mieter hat die Unterkunft in einem geräumten, ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet insbesondere, dass sich nach Abreise kein Müll in der Wohnung befindet (Mülltrennung und Entsorgung in den Mülltonnen des Hauses bzw. Glascontainers)

 

6. Bezahlung

Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von zwischen 30 % des Gesamtaufenthaltspreises verlangt werden. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

7. Haftung des Vermieters und der Immobilien Graefenstein GmbH:

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen erbracht werden, z.B. ein zur Verfügung gestellter Hotspot für den Internetzugang.

Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung zu stellen.

 

8. Pflichten des Gastes

Der Gast darf das Apartment nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen.

Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder.

Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Das Rauchen in allen Ferienunterkünften ist ausnahmslos untersagt, die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.

Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten.

Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten.

In dringenden Fällen ist es dem Vermittler oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, die Wohnung zu betreten.

Wenn der Gast bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Bei Abreise des Gastes ist/sind das/die Apartment(s) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenen Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben.

 

9. Haftung des Gastes

Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/ Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.

Sollte der Gast ein zur Verfügung gestelltes WLAN-Netz für gesetzeswidrige Zwecke nutzen so haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Die Haftung gilt auch für Schäden, die durch die vom Gast geduldete WLAN-Nutzung durch Dritte (Mitreisende/Besuch) entstehen.

Der Gast hat jeden in/an den Apartments, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).

Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.

Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag eine fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.

Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

 

10. Reklamation

Reklamationen sind vom Gast gegenüber der Immobilien Graefenstein GmbH unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

 

11. Corona-Beherbergungsverbot

Sollte auf Grund einer behördlichen Verordnung (Corona-Infektionsschutzverordnung) ein Beherbergungsverbot bestehen so erstatten wir selbstverständlich den gezahlten Mietpreis.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

 

Der Gerichtsstand ist Lübeck



Travemûnde , August 2021





 

 





 

 





 

 





 

 





 

 





 

 





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